Mobile Tresen rollen weiter

Senat will Umgang mit BierBikes »kritisch prüfen«

  • Lesedauer: 2 Min.

(dpa). Seit Monaten machen neue Spaßmobile Berlins Straßen unsicher: Überdachte Fahrräder für bis zu 16 Radler, die sich während der Tour auf dem »BierBike« am Zapfhahn bedienen.

Noch können die bierseligen Radler unbürokratisch chauffiert werden. In Düsseldorf brauchen die Betreiber der Bikes künftig eine Sondernutzungsgenehmigung, entschied das dortige Verwaltungsgericht. Welche Auswirkungen das Urteil auf die Hauptstadt hat, ist noch ungewiss. »Wir erwarten es mit Spannung«, sagte die Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Petra Rohland. Wenn das Urteil samt Begründung vorliegt, wollen die Experten in Berlin laut Rohland »kritisch prüfen«, ob der Umgang der Verwaltung mit den »BierBikes« angemessen ist. Über ein Verbot der Räder werde aber derzeit nicht nachgedacht.

Das Gericht in Düsseldorf stellte fest, dass die Nutzung von »BierBikes« im öffentlichen Verkehrsraum eine straßenrechtliche Sondernutzung darstellt, weil sie über den Gemeingebrauch hinaus gehe. In Berlin werden die Bikes derzeit als »gemeingebräuchlich« eingestuft, sagte Rohland.

Drei Räder sind laut Geschäftsführer der Kölner BierBike GmbH, Ingo Böll, in Berlin unterwegs. Er geht davon aus, dass die Bikes auch künftig durch die Bundeshauptstadt und auch an mehr als 30 weiteren Standorten in Deutschland rollen. Gegen das Urteil aus Düsseldorf wolle die Firma gerichtlich vorgehen. »Wir ziehen vor das Oberverwaltungsgericht«, kündigte Böll an.

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