Wer sich »traut«, hat viele Rechte und auch Pflichten

Der 10.10.10 war der beliebteste Hochzeitstag dieses Jahres. Aber nicht nur an diesem Tag gilt: Wer »ja« sagt, übernimmt damit automatisch eine Vielzahl von Rechten und Pflichten gegenüber dem Ehepartner. Wie diese aussehen, ist häufig nicht oder nur ungefähr bekannt.

Die Frage »Brauche ich einen Ehevertrag?« zeigt diese Unsicherheit deutlich nicht nur bei Neuverheirateten, sondern aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Änderungen in den letzten beiden Jahren auch bei langjährigen Ehegatten.

Doch diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. »Um beurteilen zu können, ob Paare einen Ehevertrag brauchen oder nicht, müssen sie erst einmal wissen, was im Falle einer Scheidung von Gesetzes wegen für sie gilt«, weiß Daniel Wassmann von der Notarkammer Pfalz. Eine rechtliche Beratung über Fragen der Vermögensverteilung (Zugewinnausgleich), der Übertragung von Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich) und gesetzliche Unterhaltspflichten sei daher unbedingt jedem Verlobten oder Verheirateten zu empfehlen.

Ob diese Beratung dann zu einem Ehevertrag führt, könne danach von jedem Paar selbst entschieden werden. Wird ein Ehevertrag tatsächlich beurkundet, sind mit der gesetzlich festgelegten Gebühr hierfür...


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