Nachmieter
Urteil
u Als der Mieter umziehen musste, stellte er dem Vermieter eine alleinstehende Mutter mit Kind vor. Dies lehnte der Vermieter ab, weil es durch das Kind zu zu Geräuschbelästigungen kommen könne. Der Streit kam vor den BGH, wies dies als unzulässige Verallgemeinerung ab, die keine Ablehnung rechtfertige. Außerdem wurde festgestellt, dass ein Mieter, der einen Nachmieter stelle, sich nur dann aus dem Mietvertrag lösen könne, wenn er ein »berechtigtes Interesse« daran nachweisen könne.
BGH-Urteil vom 22. Januar 2003, Az. VIII ZR 244/02
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