Tresorknacker

Herr G., heute 65, sitzt mittlerweile mehr Jahre in Sicherungsverwahrung – nämlich acht – als seine Gefängnisstrafe lang war (sieben). Er hat niemanden umgebracht und auch kein Kind missbraucht, sondern war mit einer Bande mehrfach in Filialen einer Lebensmittelkette eingebrochen und hatte dort Geldschränke geknackt. Das allein dürfte manchen schon erstaunen, wird doch allgemein angenommen, dass die härteste Sanktion des deutschen Strafrechts nur für »Axt-Mörder« oder »Sex-Monster« gilt. So ist es nicht. Der Mann ist einer der nicht wenigen Betrüger, Einbrecher, Urkundenfälscher, die auch nach ihrer Haftzeit eingesperrt bleiben. Und zwar, um Anderen wirtschaftlichen Schaden zu ersparen. Eine untere Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hält das Wegsperren des Serien-Einbrechers ebenfalls für vertretbar. Entschieden ist die Sache damit nicht. Weder juristisch, aber erst recht nicht politisch. Was nicht rechtswidrig ist, muss noch nicht angemessen sein. Lebenslänglich hinter Gittern, damit einer nie wieder bei Edeka einsteigen kann? Eine solche Strafe ist unverhältnismäßig. Menschen, die das Mausen nicht lassen, sind sicher unerfreulich. Aber die Gesellschaft muss ein Maß dabei kennen, welche Geschütze sie auffährt.

Die Bundesrepublik sollte die Sicherungsverwahrung wenigstens für alle Straftäter, die niemandem körperlich oder seelisch geschadet haben, abschaffen. Das wollen FDP und Union auch tun bzw. so werden sie meist verstanden. Aber im Referentenentwurf für die geplante Reform stehen gewaltlose Vermögensdelikte wie Bandendiebstahl weiterhin als Grund für Sicherungsverwahrung drin. Das sollte nicht so bleiben.

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