Auch Schwangere können Anspruch darauf haben

Arbeitslosengeld I

Stehen arbeitslose Frauen wegen einer Schwangerschaft dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung, können sie trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart.

Im konkreten Fall war die Klägerin als Altenpflegerin bis 31. Mai 2008 befristet angestellt. Als die Frau schwanger wurde, sprach ihr Arzt ein Beschäftigungsverbot aus, damit das Leben der Mutter und der erwarteten Zwillinge nicht gefährdet wird.

Ab dem 1. Juni 2008 beantragte die Schwangere Arbeitslosengeld I. Die Bundesagentur für Arbeit lehnte...


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