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Eingeschränkte Beitragspflicht

BvR-Urteil zur Altersvorsorge

Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge, die ein Arbeitnehmer privat fortgeführt hat, dürfen nicht mit Krankenkassenbeiträgen belastet werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am 15. Oktober 2010 veröffentlichten Beschluss.

Demnach ist es zwar grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass für Kapitalleistungen aus Versicherungen, die ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abgeschlossen hat, Beiträge gezahlt werden müssen. Dies gelte jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer die Versicherung selbst fortführe, nachdem er aus dem Betrieb ausgeschieden ist. Das Gericht gab der Beschwerde eines 1943 geborenen Rentners gegen ein Urtei...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/183267.eingeschraenkte-beitragspflicht.html

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