Bei Zugverspätung maximal Hälfte zurück

Fahrgastrechte bei der Bahn

Die Zugverspätungen bei der Deutschen Bahn – abgesehen vom »Sonderfall« bei Bahnstreiks wie zuletzt bundesweit im Regionalverkehr (siehe ND-Ratgeber vom 27. Oktober 2010) – und die schon seit langer Zeit anhaltenden Unregelmäßigkeiten im Berliner S-Bahnverkehr sind ein ständiger Zankapfel, ob und in welcher Höhe der betroffene Reisende auf eine finanzielle Entschädigung pochen kann.

Seit der Einführung der neuen Kunden- und Entschädigungsrechte ist bei der Deutschen Bahn eine Flut von Anträgen auf Entschädigung wegen verspäteter Züge eingegangen. Nach Auskunft der Deutschen Bahn bearbeitete das »Servicecenter Fahrgastrechte« der Deutschen Bahn, das auch Kunden ihrer privaten Konkurrenz als zentrale Anlaufstelle offen steht, von Juli 2009 bis Ende August 2010 eine Million Anträge. Die meisten betreffen die Deutsche Bahn, die über die gezahlten Entschädigungen jedoch keine Angaben machte.

Welche Ansprüche hat der Bahnfahrgast?

Zugreisende haben ab 60 Minuten Verspätung Anspruch auf die Erstattung eines Viertels des Fahrpreises, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Maßgeblich ist die Verspätung am Zielort. Das gilt auch bei Nutzung mehrerer Züge verschiedener Bahnunternehmen – vorausgesetzt, die Bahn ist der Verursacher. Es gilt eine Bagatellgrenze von vier Euro. Liegt die Entschädigung darunter, wird nichts erstattet. Keine Haftung übernehmen die Eisenbahnen in Fällen, für die sie nichts können, so zum Beispiel bei Unwetter oder Suizid auf der Strecke.

Allerdings werden öffentlich immer mehr Stimmen laut, die bei extremen Verspätungen eine Entschädigung bis zu 100 Prozent fordern. Auch sollten Bahnreisende künftig finanzielle Folgeschäden einer Zugverspätung einklagen können.

Zu empfehlen ist in jedem Fall, bei Zugverspätungen ein Fahrgastrechteformular auszufüllen. Das Formular gibt es im Zug, am Bahnhof oder online unter www.fahrgastrechte.info.de. Für weitergehende Beschwerden bieten die Verbraucher zentralen das Faltblatt »Mit dem Zug unterwegs ... – Informationen für Bahnreisende« an. Es enthält Kontaktdaten geeigneter Ansprechpartner bis hin zur Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr in Berlin.

Das Faltblatt kann heruntergeladen werden unter www.vzb.de (und dann weiter unter Downloads). Es ist auch kostenlos in allen Verbraucherberatungsstellen des Landes erhältlich. Über die Adressen und Öffnungszeiten der Verbraucherberatungsstellen kann man sich telefonisch unter (01805) 00 40 49 sowie unter www.vzb.de informieren.

»Entschuldigungspakt« der Berliner S-Bahn

Aufgrund der Beeinträchtigungen im Verkehrsangebot seit 2009 beschloss die Berliner S-Bahn ein »Entschuldigungspaket«, das am 1. November 2010 in Kraft trat. Für November und Dezember 2010 gelten folgende Sonderregelungen:

1. Spartarif: Zwei Monate Freifahrt erhalten Inhaber von Jahreskarten und Abonnenten, Nutzer der VBB-Umweltkarte, des Schülertickets, der Geschwisterkarte für Schüler, des Tickets für Azubis/Schüler, des VBB-Abos 65plus, des Firmen- und Semestertickets. Monatskarten im Einzelverkauf kosten im November und Dezember jeweils 15 Euro weniger. Gleitende Monatskarten, die bis Ende November gekauft werden, gelten zwei Wochen länger als aufgedruckt.

2. Einzelfahrscheine als Tageskarte: An allen Wochenenden im November und Dezember gilt der Einzelfahrschein statt für zwei Stunden als Tageskarte bis 3 Uhr am Folgetag.

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