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Kasse zahlt für Dicke

Feuerwehreinsatz

Ist ein Patient so dick, dass er seine Wohnung vor der Fahrt ins Krankenhaus nur mit Hilfe der Feuerwehr verlassen kann, müssen gesetzliche Krankenkassen die Kosten übernehmen, entschied das Landessozialgericht in Halle am 3. November 2010 (Az. L 10 KR 59/08), weil es sich dabei um notwendige Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung handelt. Die Kasse wollten die Kosten nicht üb...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/184270.kasse-zahlt-fuer-dicke.html

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