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Wohnung in »ruhiger Lage«

Abgelehnte Kündigung

Kurz nach dem Einzug in eine Wohnung, die in »ruhiger Lage» angeboten wurde, wollten die Mieter kündigen, weil sie laute Schnarchgeräusche von nebenan ständig und erheblich störten. Sie verlangten vom Vermieter auch, die Umzugskosten in Höhe von über 7000 Euro zu erstatten. Dieser weigerte sich und die Mieter klagten. Das Amtsgericht entschied: Mieter könnten keinen modernen Schallschutz erwarten,...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/184287.wohnung-in-ruhiger-lage.html

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