Karlsruhe verhandelt über Demonstrationen am Airport

Karlsruhe/Frankfurt (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag über die Zulässigkeit von Demonstrationen am Frankfurter Flughafen verhandelt. Die Karlsruher Richter müssen klären, ob der Flughafenbetreiber Fraport AG, dessen Aktien mehrheitlich vom Land und der Stadt gehalten wird, »dem Staat zuzurechnen ist«. Damit wäre der Flughafen vergleichbar mit einer Fußgängerzone, in der das Demonstrationsrecht gilt. Die Vorinstanzen hatten diese Ansicht zurückgewiesen.

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