Mutterkreuz per Postzustellung

Im Nordosten gibt es Streit um ein Ehren-Patenkind des Bundespräsidenten: die Eltern sind Neonazis

  • Velten Schäfer
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Ab dem siebten Kind gab es im Dritten Reich das Mutterkreuz erster Klasse. In der Bundesrepublik gibt es eine Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten. Doch in Lalendorf bei Güstrow haben sich nun Lokalpolitiker geweigert, die Auszeichnung zu übergeben.

Das Mutterkreuz gibt es schon lange nicht mehr. Die Auszeichnung für »deutschblütige«, »erbtüchtige« und »sittlich einwandfreie« Kinderreiche wurde ab 1938 verliehen, als sich schon abzeichnete, dass man bald viel Nachwuchs brauchen würde. Der Orden, oft vom »Bund Deutscher Mädel« verliehen, verschwand nach 1945. Explizit gehört er zu den Auszeichnungen, die zu führen seit 1957 verboten ist.

Dennoch hat sich die staatliche Mütterehrung nahtlos fortgesetzt – und zwar in exakt den Fällen, die im Hitlerstaat in der vornehmsten ersten Auszeichnungsklasse angesiedelt worden wären. Beim siebten Kind hat die bundesdeutsche Frau seit 1949 das Recht, eine »Ehrenpatenschaft« des Bundespräsidenten zu beantragen, die mit einer finanziellen Aufmerksamkeit verbunden ist. Ganze 500 Euro sind das derzeit.

Das ganze ist natürlich längst weichgespülte Routine, die Zahl solcher Patenschaften wurde bis vor kurzem mit 76 440 angegeben. Nun ist aber Num...


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