Werbung

Rechtsfrage

Versetzung an anderen Dienstort rechtens

  • Lesedauer: 1 Min.

Ein Arbeitgeber darf bei einem »Arbeitskräfteüberhang« einen Beschäftigten an einen anderen Dienstort versetzen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem jüngst bekannt gewordenen Urteil. Der Arbeitgeber muss danach auch keine Änderungskündigung vornehmen (Az.: 11 Sa 213/10).

Das Gericht wies die Klage eines Arbeitnehmers ab. Zu dessen Aufgaben zählt die Reinigung von Bussen und Zügen. Als durch betriebliche Umstrukturierungen eine Neuverteilung der Mitarbeiter nötig wurde, versetzte der Arbeitgeber den Kläger in eine andere Stadt. Dieser verwies darauf, in seinem Arbeitsvertrag sei der Arbeitsort ausdrücklich festgelegt und seine Versetzung unzulässig.

Die Richter verwiesen indes darauf, der Arbeitgeber habe bei einem »Arbeitskräfteüberhang« ein erhebliches betriebliches Interesse, Mitarbeiter versetzen zu können. Er unterliege hier auch nicht den strengen Kriterien einer ordnungsgemäßen Sozialauswahl wie etwa bei einer Kündigung. Vielmehr dürfe er seine Entscheidung nach »billigem Ermessen« treffen. Laut LAG wurden Rechtsmittel eingelegt. Nun wird das Bundesarbeitsgericht entscheiden. dpa/ND

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal