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Friedfertige Demonstranten dürfen nicht gefilmt werden
Urteil zum Demonstrationsrecht
Seit Jahren lassen Polizisten bei Demonstrationen Kameras mitlaufen. Wenn die Lage eskaliert, drücken sie die Aufnahmetaste. Atomgegner aus Nordrhein-Westfalen haben gegen diese Praxis geklagt und gewonnen. Die Polizei darf eine friedliche Kundgebung von Atomgegnern nicht filmen, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem am 29. November 2010 veröffentlichten Beschluss.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/186447.friedfertige-demonstranten-duerfen-nicht-gefilmt-werden.html
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