nd-aktuell.de / 15.12.2010 / Ratgeber / Seite 4

Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts ist falsch, einseitig und ungerecht

Deutscher Mieterbund

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Mietrechtsreform stößt beim Deutschen Mieterbund auf herbe Kritik. Er bezeichnet die vorgesehene Reform des Mietrechts als »falsch, einseitig und ungerecht«. Das neue Mietrecht soll spätestens im Frühjahr 2011 in Kraft treten.

Wir brauchen keine zusätzlichen Mieterhöhungsspielräume für Vermieter, erklärte Mieterbundpräsident Franz-Georg Rips. Die Regierung will, dass alle 18 Millionen Gebäude in Deutschland bis 2050 auf die modernsten Energiesparstandards gebracht werden und der Energieverbrauch in diesem Bereich um 80 Prozent gesenkt wird.

Im Entwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) soll unter anderem das Recht auf Mietminderung während Sanierungsarbeiten zur Energieeinsparung beseitigt werden, wenn die Sanierungen rechtlich verpflichtend sind.

Bisher kann die Miete während solcher Sanierungen um 50 bis 100 Prozent gekürzt werden, etwa wenn eine Wohnung vorübergehend nicht bewohnt werden kann.

Der Mieterbund befürchtet, dass auch normale Instandsetzungsmaßnahmen künftig als energetische Sanierung verkauft werden. Offensichtlich beginnt die Bundesregierung jetzt, ihre Wahlversprechen einzulösen und arbeitet die Forderungen der Vermieterverbände ab, kritisierte Rips.

Die Regierung will, dass wie bei bisherigen Modernisierungsmaßnahmen, bis zu elf Prozent der Kosten jährlich für energetische Sanierungen auf Mieter umgelegt werden können. »Das sei unzumutbar«, sagte Rips und machte dies mit einem Beispiel deutlich: Bei Investitionen von 20 000 Euro für eine 70 Quadratmeter große Wohnung verteuere sich die Miete so um 180 Euro im Monat.

Selbst wenn die Heizkosten aufgrund der Modernisierung um die Hälfte sinken, würde die Miete für den Mieter unter dem Strich um etwa 140 Euro im Monat steigen. Der FDP-Mietrechtsexperte Stephan Thomae hält die Kritik des Deutschen Mieterbundes für unbegründet. Der Gesetzentwurf sorge für eine »soziale Ausgewogenheit des Mietrechts«. Maßnahmen zur Gebäudesanierung oder zur Steigerung der Energieeffizienz würden zu Vorteilen sowohl durch Wertsteigerungen für Vermieter als auch für Mieter durch niedrigere Nebenkosten führen.

Die im Entwurf geplanten verschärften Kündigungsregelungen für Vermieter, um sogenannte Mietnomaden schneller und billiger loszuwerden, stoßen ebenfalls auf Kritik des Mieterbundes. So soll bereits gekündigt werden können, wenn der Mieter mit der Zahlung seiner Kaution in Verzug ist. »Neue Kündigungstatbestände sind überflüssig«, erklärte Rips. Wegen vielleicht rund 1000 solcher Fälle von Menschen, die in betrügerischer Absicht eine Wohnung anmieten, könnten nicht 23 Millionen Mieter benachteiligt werden. dpa