Terrorgefahr – nur für AKW nicht?

Bundesregierung verordnet Kraftwerksbetreibern keine verschärften Sicherheitsauflagen

  • Felix Werdermann
  • Lesedauer: ca. 4.0 Min.

Für Deutschland gilt von Seiten der Behörden schon seit Wochen eine Terrorwarnung. In dieser Zeit hat die Regierungskoalition eine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke beschlossen – ohne dass die Betreiber diese künftig gegen Terroranschläge sichern müssen. Im Folgenden werden die sechs wichtigsten Fragen dazu beantwortet.

Sind Atomkraftwerke gegen einen Flugzeugabsturz ausgelegt?
Als die ersten Atomkraftwerke in Deutschland gebaut wurden, dachte niemand an ein Szenario wie vom 11. September 2001. Später wurde ein versehentlicher Flugzeugabsturz in Betracht gezogen: Neue Anlagen mussten so gebaut werden, dass sie dem Aufprall eines Militärjets vom Typ Starfighter standhalten. Ab Mitte der 70er Jahre wurden die Anforderungen noch einmal verschärft: Nun mussten Neubauten den Absturz einer »Phantom RF-4 E« überstehen.

Passagiermaschinen unterscheiden sich allerdings deutlich von diesen Militärfliegern: Sie sind langsamer und wiegen mehr als zehn Mal so viel. Auch die mitgeführte Treibstoffmenge ist um ein Vielfaches höher – dies kann bei Bränden entscheidend sein.

Welche Meiler halten stand?
Nach den Anschlägen auf das »World Trade Center« hat das Bundesumweltministerium die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) beauftragt, »terroristische Flugzeug...


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