Harms will mehr Befugnisse

Bundesanwältin klagt Hutu-Miliz an

Karlsruhe (dpa/ND). Generalbundesanwältin Monika Harms fordert mehr Befugnisse im Kampf gegen den islamistischen Terror. Auch die Strafverfolgungsbehörden müssten Methoden wie die Onlinedurchsuchung nutzen können, sagte Harms am Freitag in Karlsruhe. Islamistische Terroristen nutzten zur Kommunikation zunehmend Verschlüsselungstechniken. »Nur wenn Ermittlungsbehörden auch künftig auf Augenhöhe agieren können, bleiben nachhaltige Aufklärungserfolge möglich«, sagte die oberste Strafverfolgerin der Bundesrepublik.

»Die Bundesrepublik Deutschland ist aus Sicht der Protagonisten des islamistischen Terrorismus ein lohnendes und erwünschtes Ziel ihrer Propaganda wie auch ihrer Bemühungen zur Umsetzung realer Anschlagsszenarien«, sagte Harms. Verfahren wie das gegen die »Sauerland-Gruppe« hätten deutlich gemacht, dass neben der vorbeugenden polizeilichen Gefahrenabwehr auch die Strafverfolgung entscheidende Bedeutung im Kampf gegen den Terrori...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.