Klagen lohnt sich

Journalist gewinnt gegen Geheimdienst

Der Extremismus-Vorwurf ist als Waffe gegen Links recht wirksam. Gerichtsfest ist er nicht. Dies belegt der Fall eines Journalisten, der die Einstellung seiner geheimdienstlichen Beobachtung und Löschung seiner VS-Akte erreichte. Die Gerichtsentscheidung stärkt die Pressefreiheit in Zeiten der Extremismusdokrin.

2:0 lautet der Ausgang des Matchs Friedrich Burschel gegen Geheimdienst. Der Publizist wehrte sich dagegen, dass ihn das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz (BfVS) seit einem Jahrzehnt beobachtet und in der Schublade »Linksextremismus« abgelegt hat. Die Stigmatisierung zum gefährlichen »Linksextremisten« fiel vor Gericht vollständig zusammen.

Die Einschätzung des Geheimdienstes fußte auf Artikeln, die Burschel zu Themen wie Antirassismus und Antifaschismus geschrieben, sowie auf Demonstrationen, die er angemeldet hatte, etwa den Weimarer Ostermarsch oder eine antifaschistische Demonstration in Gera. Aufgrund eines Negativvotums des BfVS entzog ihm das Bundespresseamt 2007 eine schon erteilte Akkreditierung zum G8-Gipfel in Heiligendamm.

Nun hat der Journalist vor Gericht die Löschung der VS-Dossiers und die Einstellung seiner Überwachung erreicht. Das Bundesamt nahm einen vom Verwaltungsgericht Köln angebotenen Vergleich an....


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