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Weggesperrt, trotzdem Perspektive

Brandenburger und Berliner Justiz entwickeln Konzept für Umgang mit Sicherungsverwahrten

Sicherungsverwahrte sind jene Straftäter, die sich in der Regel schwerer und schwerster Verbrechen schuldig gemacht haben und die nach Verbüßung ihrer Haftstrafen weiter festgehalten werden. Als Schutz vor der Allgemeinheit, weil von ihnen möglicherweise weiterhin eine Gefahr ausgeht. In Berlin sind es 42 Personen, die zur Zeit in Sicherungsverwahrung genommen sind, in Brandenburg acht. Für weiter...

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