Grüne Bescheidenheit kein Vorbild für Diäten

Geschäftsführer und Vizevorsitzende der Landtagsfraktionen sollen weiterhin Zuschläge erhalten

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Im Landtag werden laut Präsidiumsbeschluss weiter Zulagen für Funktionsträger unter den Abgeordneten gezahlt. Nur die Grünen halten das nicht für korrekt und gehen einen Sonderweg.

Das Bundesverfassungsgericht gestattete Sonderzahlungen lediglich für Landtagspräsidenten, ihre Stellvertreter und die Fraktionsvorsitzenden. Im Potsdamer Landtag ist es darüber hinaus seit 1990 Praxis, die Parlamentarischen Geschäftsführer und Vizefraktionschefs mit erhöhten Diäten auszustatten. Bei der CDU fließt höheres Geld auch an die Arbeitskreisleiter. Diese Zulagen werden mit einem erhöhten Zeit- und Arbeitsaufwand begründet.

Bezogen auf Thüringen monierte das Bundesverfassungsgericht, dass durch solche Sonderzahlungen Hierarchien unter den Abgeordneten entstehen und sie daher nicht gestattet werden könnten. Daraufhin kam der Parlamentarische Beratungsdienst im Potsdamer Landtag in einem Gutachten zur Bewertung, dass die Zulagenpraxis im Parlamen...


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