Badenia täuschte Käufer »arglistig«

BGH urteilte erneut zu Schrottimmobilien

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Bausparkasse Badenia hat im Streit um »Schrottimmobilien« vor dem Bundesgerichtshof eine juristische Niederlage erlitten.

Lange Zeit hatten Finanzinstitute wie Commerzbank, HypoVereinsbank und Badenia fremdgenutzte Eigentumswohnungen als gewitzte Geldanlage verscherbelt. Anlegern wurde häufig versprochen, die Objekte würden sich über die prognostizierten Einnahmen wie von selber finanzieren, Steuerersparnisse würden die Renditen nach oben pushen und wegen des steigenden Wertes seien die Immobilien obendrein ideal für die private Altersvorsorge. Nach Abschluss der Verträge stellte sich jedoch oft heraus, dass die Objekte überteuert und kaum rentabel zu vermieten waren. Das Geschäft mit solchen bald »Schrottimmobilien« genannten Eigentumswohnungen boomte vornehmlich in den 90er Jahren, ist aber bis heute nicht ganz verschwunden. Schätzungsweise 300 000 Wohnungen, häufig in schlechter Wohnlage und innen marode, wurden an ahnungslose, oft auch leichtgläubige Anleger in ganz Deutschland verkauft.

Seither hoffen die enttäuschten Sparer auf Hilfe durch die Justiz. Doch viele Urteile bis hinauf zum Bundesgerichtshof (BGH) fielen gegen die Bankkunden aus. In der vergangenen Woche gab es nun ein verbraucherfreundliches Urteil. Richter Ulrich Wiechers warf der Badenia »arglistige Täuschung« vor. Sie habe wesentlich höhere Provisionen an die Vermittler gezahlt, als in den Verträgen mit den Käufern zugegeben wurde. Die Verträge dürften deshalb ungültig sein (Az. XI ZR 220/08 u.a.).

In Objekt- und Finanzierungsvermittlungsaufträgen des Karlsruher Konzerns waren höchstens marktübliche 5,5 Prozent vom Kaufpreis als Provision vorgesehen. In Wirklichkeit, so Anwalt Manfred Resch, soll die Badenia in einem undurchsichtigen Verbund mit Verkäufern wie ALLWO, LUV und Conzeptbau Bagge an Vermittler 30 Prozent Provision gezahlt haben. Dies belegt, dass die Immobilien eigentlich nahezu unverkäuflich waren. »Viele der 8000 Käufer gerieten schon bald nach dem Kauf in finanzielle Not«, beklagt Resch. Er sieht in dem BGH-Spruch ein Signal mit großer Wirkung.

Davon will die Badenia nichts wissen: »Die Anlegerfinanzierungen betreffen eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Fallkonstellationen.« Tatsächlich hat der BGH für drei Klagen einen Vergleich vorgeschlagen, acht Verfahren müssen nun bei den Vorinstanzen neu verhandelt werden.

Der im Februar 2009 zum Vorsitzenden des Bankensenats berufene Richter Wiechers hatte schon im Sommer 2010 mit einer Entscheidung überrascht: Danach muss eine Bank den Kunden aufklären, wenn beim Immobilienverkauf weit höhere Provisionen fließen als angegeben (Az. XI ZR 104/08). Tut sie es nicht, muss sie für dieses Wissen geradestehen.

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