Arglistige Täuschung

Schrottimmobilien

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erneut über Schadensersatzansprüche von Verbrauchern gegen sogenannte Schrottimmobilien zu entscheiden. Darauf verweist der Frankfurter Fachanwalt Klaus Hünlein von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung unter Hinweis auf die Urteile des BGH vom 11. Januar 2011, Az. XI ZR 220/08 u. a.

Bei den verhandelten elf Sachen handelt es sich um Parallelverfahren, in denen die Kläger die Beklagten – unter anderem eine Bausparkasse – auf Rückabwicklung kreditfinanzierter Immobilienkäufe in Anspruch nehmen. Die Fallgestaltungen sind derjenigen vergleichbar, die der Entscheidung des Senats vom 29. Juni 2010 (Az. XI ZR 104/08) zugrunde lag. Dort hat der Senat ein Berufungsurteil bestätigt, das eine arglistige Täuschung der Anleger über die Höhe der Vertriebsprovisionen durch Angaben im sogenannten Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag bejaht und damit eine ...


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