Balkonanbau mit Folgen

Mieter wehrten sich erfolgreich

Eine Genossenschaft rüstete schrittweise den Wohnungsbestand mit Balkonen nach. Dabei interessierte es den Vorstand nicht, ob einzelne Mieter den als Modernisierung nachzurüstenden Balkon überhaupt haben wollten oder nicht.

Die ersten Dutzend Mieter duldeten die Mieterhöhungen in voller Höhe. Zum einen verlangte die Genossenschaft die elfprozentige Modernisierungsumlage anhand der aufgewendeten Kosten und zum anderen eine Erhöhung der Grundmiete um die zusätzliche Wohnfläche der Balkons mit durchschnittlichem Wohnwert. Die Genossenschaft setzte die Wohnfläche des Balkons aber nicht mit 25 Prozent der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung an, sondern mit dem Maximalwert von 50 Prozent, der nur für Balkone mit einem sehr überdurchschnittlichen Wohnwert angemessen ist.

Ein Mieter lies es auf einen Rechtsstreit ankommen, der jetzt durch die Klagerücknahme der Genossenschaft (einen Tag vor der mündlichen Verha...


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