Studie zu Prügel in Heimen des Johannesstifts

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(epd). Ohrfeigen, Prügel- und Arreststrafen gehörten in den Heimen des Berliner Evangelischen Johannesstifts bis in die 60er Jahre zum »Erziehungsrepertoire«. Das ist das Ergebnis einer internen Studie der diakonischen Einrichtung, die am Dienstag veröffentlicht wurde. Untersucht wurde der Zeitraum zwischen 1945 und 1970 in fünf Berliner Heimen. »Wir bitten alle ehemaligen Heimkinder für erlittene und leidvolle Erfahrungen in Heimen um Verzeihung«, erklärte der Vorstand.

Der Schwerpunkt der Fälle lag den Angaben zufolge in den 40er und 50er Jahren. Nach Auswertung der Akten wurde fast jeder fünfte Jugendliche mindestens einmal während des Aufenthalts in Heimen des Johannesstifts körperlich gezüchtigt. Zumeist seien Ohrfeigen belegt, aber auch Hinweise auf Prügelstrafen seien zu finden, heißt es.

Die Züchtigungsformen waren formal in einem Strafkatalog aufgeführt. Schläge mit dem Rohrstock wurden nach Aktenlage bis Anfang der 50er Jahre angewandt, obwohl körperliche Züchtigungen in Berliner Heimen seit 1948 verboten waren. Arreststrafen im sogenannten Bunker waren dagegen noch bis Anfang der 60er Jahre üblich.

Stiftsvorsteher Martin von Essen bedauerte die Vorfälle und erklärte: »Mit großer Betroffenheit stellen wir fest, dass auch in unseren Heimen Unrecht geschehen ist.« Das Johannesstift sei im Gespräch mit ehemaligen Heimkindern, fügte Essen hinzu. Sie erhielten unkompliziert Akteneinsicht sowie, wenn gewünscht, seelsorgerische und therapeutische Begleitung. Zudem sei das Johannesstift bereit, sich an dem vom Runden Tisch Heimerziehung vorgeschlagenen Hilfsfonds zu beteiligen.

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