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Verfällt das Guthaben nach Ende der Ausschlussfrist?

Arbeitszeitkonto

Laut Tarifvertrag hatte der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer ein Arbeitszeitkonto zu führen. Arbeitnehmer mussten, wenn das Arbeitsverhältnis endet, ihre auf das Konto gestützten Ansprüche innerhalb von sechs Monaten geltend machen.

Im vorliegenden Fall ging es darum, dass im Oktober 2006 das Arbeitszeitkonto des Klägers ein Guthaben von 90 Stunden aufwies. Bei einer Lohnabrechnung wurde ihm dieser Kontostand vom Arbeitgeber mitgeteilt – ohne jeden Vorbehalt. Ausgeglichen wurde das Guthaben aber nicht, weder in Freizeit noch in Geld. Als das Arbeitsverhältnis im Jahr 2008 endete, war es immer noch nicht ausgeglichen. Er...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/189875.verfaellt-das-guthaben-nach-ende-der-ausschlussfrist.html

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