Einkaufen zu Preisen von 2004

Das »Flächenerwerbsänderungsgesetz« verschenkt Millionen und fördert die Bodenspekulation

  • Paul Alexander
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Auf 370 Millionen Euro will der Bund zugusten der Alteigentümer verzichten, damit diese Boden zu Preisen von 2004 kaufen dürfen. Das Gesetz ist diese Woche im Bundesrat.

Hier wird noch gepflügt und nicht spekuliert.
Hier wird noch gepflügt und nicht spekuliert.

Auch der Kampf gegen kommunistisches Unrecht läuft erst dann wie geschmiert, wenn ein wenig mit Staatsknete nachgeholfen wird. Hilfreich ist auch, nicht immer so sehr auf die Grundsätze des Rechts zu achten, beim Insistieren auf praktische Doppelstandards in der Moral jedoch beinhart zu bleiben. Und so können sich viele Alteigentümer bald darauf freuen, das in der Bodenreform 1945-49 enteignete Großgrundbesitzerland verbilligt zurückkaufen zu können. Der Staat verzichtet dabei großzügig auf 370 Millionen Euro, denn es werden nicht die aktuellen Bodenpreise zugrunde gelegt, sondern die aus dem Jahre 2004. Dies regelt das Flächenerwerbsänderungsgesetz, das bereits im Bundestag beraten wurde und nun für die Sitzung des Bundesrates in der nächsten Woche vorliegt.

Doch die Alteigentümer profitieren nicht nur dadurch. Weil sie beim Verkauf von Flächen bevorzugt werden, schafft dieses Privileg einen recht angenehmen Aufwertungsdruck für die Bo...


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