Trotz Inkassoverbots weitere Forderungen für Kosmetikgutscheine

Telefonwerbung der telomax GmbH

Seit Wochen beschweren sich nach Informationen der Verbraucherzentralen in Brandenburg und Thüringen viele Betroffene über Werbeanrufe für Kosmetikgutscheine, denen Abbuchungen von 9,90 Euro wöchentlich über die Telefonrechnung folgen.

Dazu Jurist Norbert Richter, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Brandenburg: »Die Betroffenen sollten mit Verweis auf das Inkassoverbot dieser Forderung beim Netzbetreiber widersprechen und den Fall der Bundesnetzagentur mitteilen.« Einen Musterbrief bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg unter www.vzb.de an.

Die Abzockmasche per Telefon vollzieht sich folgendermaßen: Bei einem unzulässigen Werbeanruf wurde den Brandenburgern zunächst ein Kosmetikgutschein versprochen und nebenher erwähnt, dass sie auf einer Gewinnspielseite eingetragen würden. Angeblich für die individuelle Auswahl der Kosmetik und die Zusendung fragte man das Geburtsdatum und die Adresse ab. Als dann der Kosmetikgutschein im Briefkasten lag, lasen die Betroffenen überrascht, dass sie den Absender zur Anmeldung auf einer Internetseite win-finder.com, windienst.net oder gluecksfinder.net bevollmächtigt hätten. Dafür benötigt man lediglich Telefonnummer und Gebu...


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