Verdeckte Spenden an Parteien

Glücksspielkonzern soll über Jahre gezahlt haben

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München/Espelkamp (AFP/ND). Abgeordnete sollen einem Bericht zufolge jahrelang von der Gauselmann AG verdeckt Spenden erhalten haben. Der Spielhallen-Konzern zahlte laut »Süddeutscher Zeitung« vom Freitag seit 1990 über eine Million Euro an Parlamentarier von Union, SPD, FDP und Grünen, um strengere Auflagen für Spielhallen zu verhindern. Firmengründer Paul Gauselmann wies die Vorwürfe einer verdeckten Spendentätigkeit und der versuchten Einflussnahme zurück.

Die CDU untersucht der »SZ« zufolge derzeit die Zahlungen und informierte den Bundestag. Die Bundestagsverwaltung bestätigte auf AFP-Anfrage die Überprüfung der Vorgänge durch die CDU. Nach Information der »SZ« soll Gauselmann in Rundschreiben seine Führungskräfte angehalten haben, Spendenschecks in Höhe von jeweils mehreren tausend Euro an Abgeordnete zu schicken, die er meist selbst auswählte. Die Spenden sollten »Verständnis« für die Interessen der vielfach kritisierten Spielautomatenbranche wecken. Der Konzernchef steuerte demnach mit seiner Familie aus eigenen Mitteln weitere Spenden bei.

Die Zahlungen erreichten in normalen Jahren 50 000, in Jahren mit Bundestagswahlen 70 000 Euro – jeweils in kleinen Portionen. Die Spenden mussten demnach in den Rechenschaftsberichten der Parteien nicht aufgeführt werden, weil erst Spenden in einer Höhe von mehr als 10 000 Euro pro Spender und Jahr angegeben werden müssen. Der Parteienrechtler Martin Morlok nannte eine solche Spendenpraxis in der »SZ« ein »besonders raffiniertes System«. Gauselmann führe Regie, trete aber meist nicht selbst als Spender auf. Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das Transparenz bei Parteispenden verlangt, werde dies nicht gerecht. Die Gauselmann-Gruppe erklärte hingegen am Freitag, die Spendentätigkeit habe nie verdeckt stattgefunden, »sondern ganz offen und nachvollziehbar«.

»Für die Parteien war damit immer ganz klar, dass der Spender in der Automatenwirtschaft tätig ist.« Weder die leitenden Mitarbeiter noch die Unternehmerfamilie hätten etwas zu verbergen. Die Spendenhöhe habe sich üblicherweise im Rahmen der steuerlichen Absetzbarkeit bewegt, die Spenden seien damit nicht anzeigepflichtig gewesen.

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