»Der Flughafen ist nicht das Wohnzimmer der Fraport«

Bürgerrechtler Rainer Deppe über Versammlungsfreiheit auf Flughäfen und Erwartungen an die Karlsruher Verfassungsrichter

Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil zum Streit um ein Demonstrationsverbot im Frankfurter Flughafen. Es könnte auch Auswirkungen haben auf andere Räume, wo Privatunternehmen in der öffentlichen Daseinsvorsorge tätig sind, wie etwa Bahnhöfe. Über die Bedeutung der anstehenden Entscheidung sprach Dirk Farke mit Rainer Deppe vom »Komitee für Grundrechte und Demokratie«.

ND: Die Fraport AG begründet ihr Versammlungsverbot damit, dass jemand, der in einem Flughafengebäude an Passanten Handzettel verteilt, den Betrieb stört. Warum ist das für Sie kein Argument?
Deppe: Für die Fraport ist jede Aktion am Flughafen, durch die eine Abschiebung verhindert werden soll, eine Betriebstörung. Das ist lächerlich. Nicht der Flughafenbetrieb, sondern der immer perfektere Abschiebungsbetrieb soll gestört werden. Die Aktivisten versuchen, den Piloten, die Crew und die Passagiere der betreffenden Maschine darüber zu informieren, dass eine Person an Bord ist, die abgeschoben werden soll. Sie versuchen, die Verantwortlichen davon zu überzeugen, den Flug unter diesen Umständen nicht durchzuführen, beziehungsweise die Fluggäste sich zu weigern, unter diesen Umständen mitzufliegen.

Die Polizei erklärt, eine Demonstration mit zwei Teilnehmern sei am Flughafen für sie ein »unbeherrschbares Sicherheitsrisiko«.
Der Vertreter de...


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