Übergabeprotokoll schützt Mieter später vor ungerechtfertigten Ansprüchen beim Auszug

Rückgabe der Wohnung bei Auszug

Steht der Auszug aus der Mietwohnung an, ist die Wohnungsübergabe für Mieter und Vermieter meist ein spannender Termin: Wurde die Wohnung korrekt renoviert, wer zahlt die Kratzer im Parkett, wer ist für den Fleck im Teppichboden verantwortlich? Konfliktstoff ist oft reichlich vorhanden, schließlich geht es auch immer um die Rückzahlung der Mietkaution. Wie Mieter den Übergabetermin gelassener überstehen, erläuterte die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Ist der Mieter aus der Wohnung ausgezogen und wurden die Räume, falls laut Mietvertrag erforderlich, fachmännisch renoviert, steht als Nächstes ein Übergabetermin mit dem Vermieter an. Für dieses Treffen müssen alle Zimmer, inklusive Keller, Bodenanteil und Garage, vollständig leer geräumt sein.

Nicht nur sämtliche Möbel müssen aus der Wohnung geschafft worden sein – auch alles, was der Mieter nachträglich eingebaut hat, ist zu entfernen, zum Beispiel Einbauküche, Balkonverkleidung, Markisen oder der selbst verlegte Teppichboden. Dabei sollte der Mieter sehr sorgfältig vorgehen: Beim Herausreißen des Teppichs müssen beispielsweise auch sämtliche Klebereste und Klebestreifen beseitigt werden (AG Köln, Az. 212 C 239/00). Der Vermieter hat Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Wohnung. Beseitigt werden müssen auch Einbauten, denen der Vermieter beim Einzug ausdrücklich zugestimmt hat. Abweichende mietvertra...


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