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Wohnungsbauprämie

Antrag

  • Lesedauer: 2 Min.
In diesen Tagen verschicken Banken und Bausparkassen die Kontoauszüge für 2010 und mitunter auch die Anträge für die Wohnungsbauprämie. Diese sind oft schon ausgefüllt, so dass Bausparer sie nur noch unterschrieben bei der Bausparkasse einreichen müssen.

Im Prinzip kann jeder, der seinen Bausparvertrag jährlich mit mindestens 50 Euro bespart und mindestens 16 Jahre alt ist, die Wohnungsbauprämie erhalten. Generell sind Prämien und Einkommensgrenzen für Ehepaare doppelt so hoch wie bei Alleinstehenden. So darf das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Alleinstehenden nicht über 25 600 Euro liegen, bzw. bei Ehepaaren über 51 200 Euro. Ist das gegeben, beträgt die Förderhöhe 8,8 Prozent der angefallenen Aufwendungen.

Dabei werden pro Kalenderjahr Aufwendungen von maximal 512 Euro bei Einzelpersonen und 1024 Euro bei Ehepaaren bezuschusst. Die jährliche Höchstprämie liegt also bei 45,06 Euro bzw. bei 90,11 Euro.

Insgesamt hat der Bausparer über eine Spardauer von maximal zehn Jahren einen Anspruch auf Erhalt der Wohnungsbauprämie. Allerdings gilt mittlerweile die Regelung, dass bei allen Verträgen, die nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, nur dann eine Wohnungsbauprämie gezahlt werden kann, wenn der Bausparvertrag später für eine wohnwirtschaftliche Maßnahme wie Bau, Kauf, Modernisierung oder Renovierung eingesetzt wird.

Wurde der Vertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen und noch vor 2009 mindestens eine Sparrate eingezahlt, bleibt alles beim Alten. Junge Bausparer unter 25 Jahren sind von dieser Zweckbindung nicht betroffen.

Nach dem zehnten Jahr werden die Zahlungen eingestellt – unabhängig davon, ob der Bausparvertrag weiterläuft oder nicht. Mit einem Neuvertrag kann die Wohnungsbauprämie aber wieder beantragt werden.

Darüber hinaus sei daran erinnert, dass die Prämie auch während der laufenden zehn Jahre jedes Jahr neu beantragt werden muss, wenn sie nicht verfallen soll. Ist das vergessen worden, kann die Prämie bei der Bausparkasse aber auch noch zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. np

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