Runder Tisch ohne Zahlen

Entschädigung für Missbrauchsopfer offen / Kirche bietet 5000 Euro

  • Regina Stötzel
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die Rechts-AG des Runden Tischs Sexueller Kindesmissbrauch hat einen Leitfaden verabschiedet, der dem Vertuschen von Übergriffen entgegenwirken soll. In welcher Höhe die Opfer in verjährten Fällen entschädigt werden könnten, blieb weiter offen.

»Ein ganzes Jahr hat Frau Bergmann gebraucht, um ein erstes Papier vorzulegen«, kritisierte Jerzy Montag, der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag und Mitglied der Rechts-AG des Runden Tischs. Es sei ihm ein Rätsel, weshalb das so lange gedauert habe. Anhand der Vorlage der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Christine Bergmann, wird nun weiter diskutiert, wie die zivilrechtliche Entschädigung von Opfern sexuellen Missbrauchs aussehen könnte. Bergmann kündigte an, bei sämtlichen nicht mehr justiziablen Fällen zwischen 1949 und 2010 Entschädigen zahlen zu wollen – auch für die Opfer von familiärem Missbrauch.

Die Unterscheidung zwischen justiziablen und nicht-justiziablen Fällen hält Montag für einen Fehler. Viele Opfer seien somit in der Beweispflicht, mü...


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