Richtige Ausnahme von der Regel

Die Linkspartei machte ihre Staatssekretäre nicht zu Beamten

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Der Innenausschuss des Landtages befürwortete gestern mehrheitlich die Beschäftigung nichtverbeamteter Staatssekretäre. Vorausgegangen war eine erregte Debatte dazu, wie viele junge Spitzenbeamte im Ruhestand sich Brandenburg eigentlich noch leisten wolle.

Innenminister Dietmar Woidke (SPD) erklärte, in Brandenburg seien fünf von elf Staatssekretären nur angestellt. Zwar habe dies ein Wissenschaftler öffentlich verfassungsrechtlich in Zweifel gezogen, doch »sind seine Argumente aus unserer Sicht nicht in jedem Punkt nachvollziehbar«. Die Rechtslage gestatte Ausnahmen von der Verbeamtungsregel. »Daher halte sich es für richtig, dass Staatssekretäre im Angestelltenverhältnis sein können.«

Der FDP-Abgeordnete Klaus-Peter Goetz wandte ein, dass geregelt werden müsse, ob und wann eine solche Ausnahme die Regel werden dürfe. Eine gesetzliche Grundlage habe diesbezüglich nur Baden-Württemberg geschaffen. Vom Grundsatz her »ist es aber keine sch...


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