Früherer DVU-Politiker verurteilt

Ex-Fraktionschef in Sachsen-Anhalt klaute gegnerische Plakate

  • Marina Mai
  • Lesedauer: 2 Min.
Helmut Wolf wurde am Freitag in Potsdam wegen Diebstahls von Wahlplakaten zu 500 Euro Strafe verurteilt. Dass er dem Gericht ein fragwürdiges Alibi präsentierte, könnte ein Nachspiel haben.
Der ehemalige DVU-Fraktionsvorsitzende im Landtag von Sachsen-Anhalt, Helmut Wolf, wurde am Donnerstag nach Redaktionsschluss durch das Amtsgericht Potsdam zu 500 Euro verurteilt. Richterin Ramona Bode sah es als erwiesen an, dass Wolf am 2.September 1999 als Wahlhelfer für die Brandenburger DVU Wahlplakate anderer Parteien entfernte und stahl. Ein Potsdamer Bürger hatte Wolf am Potsdamer Stern-Center dabei beobachtet und sich an die Bündnisgrünen in Brandenburg gewandt, die Strafanzeige stellten. Wolf präsentierte vor Gericht ein Alibi. Am fraglichen Tag sei er nicht in Potsdam gewesen. Vielmehr habe er sich mit seiner heutigen Ehefrau bei einem Bielefelder Anwalt über einen Ehevertrag beraten lassen. Frau Wolf und der Anwalt, Willi Ehmke, der Wolf auch in Potsdam verteidigte, bestätigten das. Staatsanwalt Roland Wilkening konnte jedoch Widersprüche nachweisen: Frau Wolf behauptete, ihr Mann habe im Anwaltsbüro an der Tür geklingelt. Wolf will sich per Handy angekündigt haben, worauf die Tür geöffnet worden sei. Auch die Schilderungen des Mobiliars und der Sitzpositionen im Anwaltsbüro wichen voneinander ab. Die Eheleute konnten auch nicht erklären, warum sie über 2000 Mark für eine Beratung ausgaben, die dann ohne Folgen blieb. Außerdem fehlte ein Zahlungsbeleg. Präsentiert ein Angeklagter einen Anwalt als Zeugen, wird das Verfahren meist eingestellt, weil Anwälte als glaubhaft gelten. Durch den Verdacht, er könne seinem Mandanten ein falsches Alibi beschafft haben, erscheint Wolfs Anwalt nun im Zwielicht. Er will als Justiziar beim Landtag für alle Fraktionen gearbeitet haben, es fiel auch der Name von PDS-Fraktionschefin Petra Sitte. Diese aber sagte ND, Anwalt Ehmke sei Beschäftigter der FDVP-Fraktion gewesen, eines DVU-Ablegers. »Kooperationen zwischen dieser Fraktion und mir« habe es nicht gegeben. Der Mann sei ihr persönlich unbekannt. Der Verteidiger bezweifelte die Glaubwürdigkeit des Augenzeugen. Dies ist das gute Recht von Strafverteidigern. Ehmkes Fragen nach der Stärke der Brillengläser des Zeugen oder nach der genauen Tatzeit wirkten aber eher peinlich. Wolf will Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen. Es ist aber auch möglich, dass es nach der Hauptverhandlung Anzeigen wegen Falschaussage gibt.
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