Streit um die Frist der Reklamation: Beim Kauf in Polen über Rechte informieren

Verbraucherschutz

  • Lesedauer: 2 Min.

Der Kauf von Küche oder Zaun in Polen ist bei deutschen Verbrauchern wegen der guten Qualität und günstiger Preise beliebt, doch im Reklamationsfall sind die Käufer oft unsicher. Dr. Katarzyna Guzenda vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum unterstreicht: »Wirbt ein polnisches Unternehmen in Deutschland, dann kann sich ein deutscher Verbraucher beim Kauf auf deutsches Recht berufen.«

Frau N. aus Deutschland kaufte für ihren Garten einen Zaun von einem polnischen Unternehmen, das zuvor mit günstigen Preisen in einer deutschen Regionalzeitung geworben hatte. Nachdem der Zaun geliefert und montiert wurde, stellte sie fest, dass die Pforte schief war und sich schwer öffnen ließ. Ihre Reklamation beim Verkäufer einen Monat später lehnte dieser jedoch mit Verweis auf seine Vertragsklauseln ab, die eine fünftägige Frist festlegten.

Frau N. wollte sich beim Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum der Verbraucherzentrale in Frankfurt (Oder) vergewissern. »Eine vertragliche Verpflichtung zur Anzeige offensichtlicher Mängel innerhalb von fünf Werktagen ist unwirksam«, konnte Juristin Katarzyna Guzenda sie nach gründlicher Prüfung des Falles beruhigen. »Zwar gelten in Polen teilweise andere Vorschriften, aber wenn ein deutscher Kunde nach der Bewerbung in einer deutschen Zeitung kauft, kann er sich auf deutsches Recht berufen und innerhalb von zwei Jahren reklamieren.«

Die Verbraucherschützer wiesen den polnischen Unternehmer auf diese Rechtslage hin. Nachdem dieser nicht einlenkte, mahnte die Verbraucherzentrale Brandenburg ihn wegen der Verwendung einer Klausel zum Nachteil der Verbraucher in Deutschland ab – nun mit Erfolg: Er übersandte schließlich dem deutschen Recht angepasste Vertragsbedingungen. Im vorliegenden Fall blieb Frau N. durch die Unterstützung des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums ein aufwändiger Rechtsstreit mit dem polnischen Unternehmen erspart.

Weitere Infos und Tipps zu grenzüberschreitenden Verbraucherfragen beim Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum in Frankfurt (Oder), Karl-Marx-Str. 7 oder telefonisch unter (0335) 500 80 650. Im Internet unter www.konsument-in-fo.eu/de sind Publikationen zu verschiedenen Kaufrechtsfragen erhältlich.

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