nd-aktuell.de / 23.03.2011 / Kommentare / Seite 8

Binsenweisheiten

Kurt Stenger

Es ist eine Binsenweisheit: Je höher die erhoffte Rendite bei einem Finanzgeschäft ist, desto höher ist auch das Risiko des Anlegers, am Ende mit einem hohen Verlust dazustehen. Doch kann man dies auch dann noch als selbstverständlich ansehen, wenn der Bankberater nur am Rande auf das »theoretische« Risiko eines für den Kunden kaum zu durchschauenden Finanzprodukts hinweist, während er die Gewinnchancen anpreist? Dies ist durchaus gängige Praxis, denn der Berater will zum Vertragsabschluss kommen, wofür stolze Provisionen winken.

Deutsche Gerichte urteilten lange Zeit bei Schadenersatzklagen von Anlegern zu Gunsten der Banken. Dies hat sich in den letzten Jahren etwas geändert – wohl auch unter dem Eindruck der Finanzkrise, die das Gebaren der Branche ans Licht gebracht hat. Aber erst das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofes könnte die von Verbraucherschützern ersehnte Zäsur in der Rechtsprechung darstellen. Der BGH gibt den Banken nämlich auf, »in verständlicher und nicht verharmlosender Art und Weise« ihre Kunden über Risiken aufzuklären. Was nichts Anderes heißt, als dass sich die Beratungspraxis von Grund auf ändern muss.

Egal ob der Bankkunde ein Kleinanleger, Mittelständler oder Stadtkämmerer ist – für ihn sollte eine weitere Binsenweisheit gelten: Finger weg von Finanzwetten, deren Funktionsweise und Risiken man nicht annähernd versteht. Dies ist nämlich besser, als sich erst die Finger zu verbrennen und hinterher mühselig vor Gericht um Schadenersatz streiten zu müssen – auch wenn sich die Aussichten auf Erfolg dort nun endlich verbessert haben dürften.