Mehr als ein Job

Für viele reicht das Einkommen nicht aus, so dass sie auf zusätzliche Einkünfte aus Nebentätigkeiten angewiesen sind. Was ist aus arbeitsrechtlicher Sicht beim Nebenjob zu beachten?

Grundsätzlich braucht man für die Ausübung der Nebentätigkeit nicht die Genehmigung des Arbeitgebers, denn das Recht auf freie Berufsausübung ist durch das Grundgesetz geschützt. Nur für Beamte ist eine Genehmigungspflicht gesetzlich angeordnet. Einzelvertraglich kann eine Klausel vereinbart sein, nach der eine Nebentätigkeit der vorherigen Zustimmung des Arbeitgebers bedarf, diese jedoch erteilt werden muss, soweit sachliche Gründe nicht entgegenstehen.

Welche Grenzen sind für Nebenjobs zu berücksichtigen? Zum einen ergibt sich aus der ...


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