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Sozialforum verlangt Auskunft

Berufungsverfahren gegen Verfassungsschutz

  • Lesedauer: 2 Min.

(ND-Herzberg). Heute geht der Streit um die Einsicht in Akten des Verfassungsschutzes über Mitglieder des Berliner Sozialforums (BSF) in die nächste Runde. Fünf Personen hatten vor dem Verwaltungsgericht Berlin erwirkt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz Berlin ihnen nicht pauschal die Auskunft verweigern darf. Gegen dieses Urteil von Januar 2008 legte die Senatsverwaltung für Inneres Berufung ein. Für diesen Mittwoch ist der erste und bisher einzige geplante Verhandlungstag vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angesetzt, wie ein Gerichtssprecher bestätigte.

Seit der Gründung des BSF im Jahr 2002 sollen nach Vermutung der Initiative mindestens vier Verbindungspersonen des Bundesamts für Verfassungsschutz und ein »V-Mann« des Berliner Verfassungsschutzes bis Sommer 2006 Informationen über die Arbeit des BSF gesammelt haben. 20 BSF-Aktivisten hatten Auskunft über ihre Überwachung beim Berliner Verfassungsschutz verlangt. Doch ihre Anträge wurden nach Angabe des BSF abgelehnt: Die Akteneinsicht würde »aus Gründen des Schutzes der Arbeitsweise, Nachrichtenzugänge und schutzwürdigen Interessen Dritter« nicht erteilt.

Die erste von fünf Klagen gegen diese Auskunftsverweigerung wurde 2008 entschieden. Darin bemängelte das Berliner Verwaltungsgericht die vom Verfassungsschutz zugrunde gelegten Maßstäbe. Geheimnisschutz genießen demnach nur Informationen, aus denen konkrete Quellen zurückverfolgt werden können. Zudem habe die Behörde ihre Weigerung nicht verständlich begründet. Daher müssten die Bescheide vom Verfassungsschutz Berlin neu ausgestellt werden. Dies versucht der Berliner Senat nun zu verhindern.

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