nd-aktuell.de / 06.04.2011 / Ratgeber / Seite 2

Überfällige Neuregelung in Kraft – rückwirkend ab 1. Januar fünf Euro mehr

Hartz-IV-Reform

Die Hartz-IV-Reform hat nun alle gesetzgeberischen Hürden genommen. Damit kann für rund 4,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger der Regelsatz wie angekündigt um fünf Euro steigen. 2,5 Millionen bedürftige Kinder erhalten zusätzliche Bildungsleistungen.

Mit etwas Verspätung hat der Bundespräsident nun das Gesetzespaket abgezeichnet. Damit ist die seit Jahresbeginn überfällige Neuregelung – nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt – in Kraft getreten. Das bedeutet, dass die Regelsatzerhöhung um fünf auf 364 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2011 ausbezahlt wird. Dies macht für vier Monate 20 Euro mehr aus.

Rund 2,5 Millionen bedürftige Kinder aus Hartz-IV-Familien, von Geringverdienern und Wohngeldempfängern erhalten nun die versprochenen Bildungsbeihilfen. Sie haben Anspruch auf ein warmes Mittagessen in der Schule oder Kita. Für eintägige Klassenfahrten oder Wandertage gibt es einen Zuschuss von 30 Euro.

Zehn Euro im Monat stehen für Mitgliedschaften in Sportvereinen zur Verfügung. Bei Bedarf bekommen die Kinder auch Nachhilfeunterricht bezahlt. Wie bisher gibt es 100 Euro jährlich für Schulsachen. Für alles zusammen bekommen die Kommunen vom Bund rund 1,6 Milliarden Euro pro Jahr.

Die Hartz-IV-Reform war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar vergangenen Jahres die Berechnung der Regelsätze – speziell die Leistungen für Kinder – beanstandet und eine transparente und nachvollziehbare Neuberechnung verlangt hatte.

Die Neuregelung war zwischen Regierung und Opposition heftig umstritten: Erst nach monatelangen Verhandlungen kam am Ende ein Kompromiss zustande. Allerdings gibt es nach wie vor Zweifel, ob der neu berechnete Regelsatz den Vorgaben der Verfassungsrichter entspricht. Aus Sicht der Bundesregierung ist dies der Fall.

Vor Unterzeichnung eines Gesetzes prüft der Bundespräsident regelmäßig dessen Verfassungsmäßigkeit. Erst wenn sich dabei keine Einwände ergeben, setzt das Staatsoberhaupt seine Unterschrift unter das jeweilige Gesetzeswerk.

Beim Regelsatz wird es zum 1. Januar 2012 noch einen Nachschlag von mindestens drei Euro geben. Die Sätze für Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien bleiben vorerst unverändert: Für unter Sechsjährige gibt es 215 Euro im Monat, für 6- bis 13-Jährige 251 Euro und für 14- bis 18-Jährige 287 Euro.