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Haftstrafen für »Sturm 34«- Mitglieder

Dresden (epd/ND). Das Landgericht Dresden hat die Neonazigruppe »Sturm 34« als kriminelle Vereinigung eingestuft und am Mittwoch einen weiteren Prozess gegen Mitglieder der 2007 verbotenen Organisation abgeschlossen. Drei Angeklagte erhielten Haftstrafen zwischen knapp zwei und eineinhalb Jahren auf Bewährung. Zwei andere müssen Geldstrafen zahlen beziehungsweise gemeinnützige Arbeit leisten. D...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/195475.haftstrafen-fuer-sturm-mitglieder.html

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