Ein Verbot und kein Ende der Debatte

Während in Frankreich das Burka-Verbot in Kraft trat, prüfen andere Staaten ähnliche Schritte

  • Ralf Klingsieck, Paris
  • Lesedauer: ca. 4.0 Min.

Das im Herbst 2010 vom französische Parlament verabschiedete »Gesetz über das Verbergen des Gesichts« ist am Montag in Kraft getreten.

Das neue Gesetz betrifft theoretisch auch zweckentfremdete Karnevalsmasken oder vors Gesicht gezogene Kapuzen, doch jedermann weiß, dass es einzig auf Burka oder Nikab zielt, die Ganzkörperschleier muslimischer Frauen, die nur einen schmalen Schlitz für die Augen frei lassen. Das Verbot gilt für jegliches Auftreten in der Öffentlichkeit, also auf der Straße und in Parks, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf dem Bahnhof, in Läden, im Postamt oder bei Behörden. Damit ist das Tragen der Burka nur noch in Moscheen, zu Hause und im privaten Auto erlaubt – vorausgesetzt, die Frau steuert nicht selbst, weil sie nicht die nötige Übersicht über das Verkehrsgeschehen hätte. Bei Verstößen droht das Gesetz eine Geldstrafe bis zu 150 Euro und den Pflichtbesuch eines Kurses über Rechte und Pflichten der Bürger an.

Umfragen zufolge sind etwa zwei Drittel der Franzosen mit dem Verbot einverstanden, weil die Verschleierung ihrer Meinung nach ei...


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