Mitspracherecht des Bodeneigentümers bei Verkauf der Garage auf fremdem Grund? Wie auf Kündigung reagieren?

Leserfragen zum Nutzungsrecht

u Unsere Garagengemeinschaft – 1975 gegründet – hat 30 Garagen auf Pachtland gebaut. Einige Garageneigentümer wollen aus Altersgründen ihre Baulichkeiten verkaufen, verschenken oder vermieten. Brauchen sie dazu die Zustimmung des Bodeneigentümers, also des Verpächters? Muss er überhaupt wissen, wer Garageneigentümer ist?

Horst P., Berlin

Unsere Interessengemeinschaft hat 1964 auf volkseigenem Boden mit Zustimmung der Stadt und entsprechendem Vertrag Garagen gebaut. Nun hat die Stadt den Garageneigentümern nach §§ 542 und 580 a BGB zum 31. Dezember 2012 gekündigt. Die Fläche zählt im Rahmen des Stadtumbaus zu den Aufwertungsflächen. Der Abriss der Garagen soll zu Lasten und durch die Stadt erfolgen. Ist dieser Standpunkt richtig? Haben Garageneigentümer Entschädigungsansprüche?

Günter D., Premnitz

Zur ersten Frage: Ja, für jegliche vertragliche Veränderung, Ihre Garagen auf fremdem Grund betreffend, brauchen Sie die Zustimmung d...


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