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Informationspflicht der Krankenkasse

Rechtsprechung

Sozialhilfeempfängern darf kein Nachteil dadurch entstehen, dass eine gesetzliche Krankenkasse es versäumt, über die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung zu informieren.

Das rheinland-pfälzische Landessozialgericht gab der Klage eines Mannes statt, der bis Ende 2007 Arbeitslosengeld II erhalten hatte und dann in einer stationären Einrichtung untergebracht wurde (Az. L 5 KR 108/10). Als mit dem Ende der Hartz-IV-Bezüge die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse endete, hatte der Kläger sich zunächst nicht um eine freiwillige Weiterversicherung bem...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/195867.informationspflicht-der-krankenkasse.html

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