Flucht aus der Mitbestimmung

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Im Mai 1951 wurde in der Bundesrepublik die paritätische Mitbestimmung in der Montanindustrie gesetzlich verankert. 60 Jahre später sind die Mitspracherechte für Arbeitnehmer in der Eisen, Stahl und Kohle erzeugenden Industrie immer noch die weitgehendsten. In Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten können Arbeitnehmer in der Regel nur ein Drittel der Aufsichtsratsplätze besetzen, bei mehr als 2000 Beschäftigten die Hälfte. Auch das ist jedoch nur eine »Scheinparität«, denn der Aufsichtsratsvorsitzende, der immer der Kapitalseite angehört, hat zwei Stimmen. Dieser Stand ist seit Jahrzehnten unverändert. Statt für die Ausweitung der Mitbestimmung müssen Gewerkschaften viel mehr Abwehrkämpfe führen, um das Erreichte zu verteidigen.

So haben Unternehmen ein neues Schlupfloch entdeckt, wie sie sich der lästigen Proleten in den Aufsichtsräten entledigen können: Obwohl in Deutschland ansässig, flüchten sie in eine der ausländischen Rechtsformen, für die die Regeln der Mitbestimmung im Aufsichtsrat nicht gelten. Bei der Fluglinie Air Berlin oder auch der Drogeriemarktkette Müller ist man schon wieder unter sich.

Gewerkschaften beobachten diesen Trend seit Jahren und fordern ein Gesetz, das dieses Schlupfloch stopft. Auch die Regierungskommission zur Unternehmensmitbestimmung unter Leitung von Kurt Biedenkopf hat in ihrem Abschlussbericht bereits 2006 darauf aufmerksam gemacht. Doch die Arbeitgeberlobby konnte bislang erfolgreich abwiegeln und das Problem für irrelevant erklären.

In der Tat klingt die Zahl der Unternehmen, die diese Lücken nutzen, nach nicht viel: 17 waren es 2006. Doch inzwischen sind es bereits mehr als doppelt so viele: nämlich 43. Ohne gesetzliche Regelung wird es nicht dabei bleiben. Wohlgemerkt: Es geht um große Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten und mehreren Betrieben.

Im Bundestag werden derzeit Anträge von SPD und LINKE beraten, die ein weiteres Anwachsen stoppen sollen. Bei einer Anhörung diese Woche waren die Fronten klar: Der DGB unterstützt die Richtung, die Arbeitgeberseite sieht keinen Handlungsbedarf. Unter Schwarz-Gelb haben sie auch nichts zu befürchten.

Kerstin Rädig

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