EuGH erweitert Klagerechte

Umweltverband: Grundsatzurteil wichtig für Kampf gegen Kohlekraft

  • Marcus Meier, Köln
  • Lesedauer: ca. 1.0 Min.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klagerechte von Umweltverbänden gegen industrielle Großprojekte gestärkt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sprach von einem »Grundsatzurteil«, das die Bürgerrechte stärke.

»Umweltverbände in Deutschland und überall in Europa können künftig die umfassende gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit umweltrelevanter Bauvorhaben und Industrieanlagen erwirken«, freut sich Klaus Brunsmeier, der stellvertretende Vorsitzende des BUND. Der Umweltverband klagt vor nordrhein-westfälischen Gerichten gegen den Bau eines Kohlekraftwerkes in Lünen. Die Anrufung des EuGH war eine Art juristischer Abstecher in eben diesem Verfahren – mit dem Ziel, die grundsätzlichen Klagemöglichkeiten zu klären.

Bisher waren die Klagerechte der Umwelt...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.