Was ist eine »ordentliche« Kündigung?

Leserfrage

Was ist eigentlich eine »ordentliche« Kündigung? Gibt es auch unordentliche? Bitte erläutern Sie dies mal aus der Sicht der Mieter. Gerd P., Gera

Außer der ordentlichen Kündigung gibt es noch die außerordentliche und die fristlose Kündigung. Das sind keine moralischen, sondern mietrechtliche Begriffe. Mit ordentlicher Kündigung ist die Aufhebung eines Mietvertrages in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist gemeint. Für den Mieter sind das in der Regel drei Monate. Für den Vermieter ist das anders. Seine Kündigungsfrist gegenüber dem Mieter richtet sich danach, wie lange der Mieter in der Wohnung gewohnt hat. Wenn das Mietverhältnis noch nicht länger als fünf Jahre dauerte, s...


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