Gut planen, denn Fehler können teuer werden

Wohnungswechsel

  • Lesedauer: 3 Min.
Einmal umziehen, ist wie zweimal abgebrannt, sagt der Volksmund. Zudem kann der Wohnungswechsel mehr kosten, als eigentlich erforderlich wäre. Deshalb einige Tipps:

Zunächst ist die Kündigungsfrist des bisherigen Mietvertrages zu beachten. Sie beträgt im Regelfall drei Monate. Nur bei älteren Verträgen, die vor der Mietrechtsreform vom September 2001 abgeschlossen wurden, gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungszeit, wenn sie individuell ausgehandelt worden ist. Wer noch einen DDR-Mietvertrag hat, kann mit einer Frist von 14 Tagen kündigen, wenn das so im Mietvertrag steht.

Kündigung

Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen und vom Mieter unterschrieben sein. Sie müssen nicht begründet werden. Die Kündigung nicht mit der Post abschicken. Am besten ist, man gibt sie gegen Quittung beim Vermieter oder seiner Verwaltung ab. Und beachten: Das Schreiben muss spätestens am dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingegangen sein, wenn der Monat mitgezählt werden soll. Ein Samstag zählt dabei als Werktag.

Wohnungsrückgabe

Die völlig leer geräumte Wohnung (einschließlich Keller und anderen Nebenräumen) sowie alle Schlüssel, müssen spätestens am letzten Tag der Mietzeit zurückgegeben werden. Das kann auch schon vorher erfolgen, aber nicht später, sonst verlängert sich die Zeit der Pflicht zur Mietzahlung. Sollte sich der Mieter rechtswirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, das aber bisher unterlassen haben, müssen sie in der Regel nachgeholt werden, möglichst einige Zeit vor dem Auszug. Schließlich ist auch ein Übergabeprotokoll für Mieter und Vermieter nützlich, in dem der ordnungsgemäße Zustand der Wohnung bescheinigt wird, dann können hinterher keine Forderungen mehr kommen.

Die andere Wohnung

Man kann nicht damit rechnen, dass die andere gleich große Wohnung genauso viel Miete kostet wie die bisherige. Bei Neuvermietung können Vermieter verlangen, »was der Markt hergibt«. Besser ist es also, mehrere Wohnungsangebote zu vergleichen.

Neuer Mietvertrag

Bevor der neue Mietvertrag unterschrieben wird, sollte er gründlich gelesen werden – einschließlich des Kleingedruckten und der Hausordnung. Wer in einem Mieterverein Mitglied ist, sollte den Vertrag unbedingt dort vorher prüfen lassen. Ansonsten sollte man sich mit einem im Mietrecht bewanderten Bekannten oder einem Mietrechtsanwalt beraten, ob alles in Ordnung ist. Also auf keinen Fall nur kurz auf den Vertragstext blicken, ihn unterschreiben und weglegen (siehe nebenstehende Checkliste).

Der Transport

Soll den Umzug eine Firma organisieren oder helfen Freunde mit einem Miet-Lkw? Ist der Transport versichert? Ist der vorübergehende Parkplatz für den Lkw am Straßenrand gewährleistet? Auch muss aufgepasst werden, dass die offene Wohnung und die gepackten Kartons nicht aus den Augen verloren werden. Bei solchen Gelegenheiten wird erfahrungsgemäß gern geklaut. Soll der Umzug professionell erfolgen, ist es ratsam, zuvor mehrere Angebote einzuholen und diese genau zu prüfen, um unliebsame Nachforderungen zu vermeiden.

An- und Ummeldung

Wer umgezogen ist, muss sich wegen seines neuen Wohnsitzes möglichst umgehend an- und ummelden: innerhalb von sechs Wochen beim Bürgeramt oder der Gemeindeverwaltung, bei der Kfz-Zulassungsstelle, der Post, Bank oder Sparkasse, bei Versicherungen und wegen seines Telefonanschlusses usw. Es empfiehlt sich, das alles vorher exakt aufzuschreiben, um später nichts zu vergessen.

Unser Tipp: »Geld sparen beim Umzug« heißt eine ausführliche Broschüre des Deutschen Mieterbundes mit vielen Hinweisen. Die Broschüre ist für sechs Euro bei Mietervereinen erhältlich.

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