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Vermieter informieren

Mangelanzeige

Wenn ein Mangel an der Mietsache auftritt, muss der Vermieter »unverzüglich« informiert werden (§ 536c BGB).

Wie wichtig das für den Mieter ist, geht aus einem Gerichtsstreit hervor, in dem auch die Gerichte unterschiedlicher Meinung waren. Ein Mieter minderte die Miete, weil in der Wohnung Schimmelpilz aufgetreten war. Zur Mietminderung sind Mieter auch berechtigt, wenn sie nicht die Urheber des Schadens sind. In diesem Fall hatte der Mieter aber zuvor nicht den Vermieter informiert. Dieser kann nich...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/198889.vermieter-informieren.html

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