Guter Rat vom unabhängigen Energieberater hilft Energie sparen

Bauherren-Schutzbund

  • Lesedauer: 3 Min.
Ihre Jahresabrechnung für Heizung und Warmwasser ist weitaus höher ausgefallen als die des Nachbarn mit seinem sanierten Einfamilienhaus? Sie wollen den Ursachen auf die Spur kommen? Dann sollten Sie einen unabhängigen Energieberater zu Rate ziehen.

Ein unabhängiger Energieberater macht sich zunächst vor Ort ein genaues Bild vom energetischen Zustand des Gebäudes. Dazu gehört die Einschätzung des baulichen Zustandes des Hauses. Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt werden Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt. Dabei wird das Gebäude in seiner Komplexität betrachtet – von der Konstruktion über die Gebäudehülle bis hin zur Technik der Wärmeerzeugung, der Heizungsverteilung und Warmwasserbereitung. Nur einzelne Defizite zu benennen, reicht nicht.

Die Analyse sollte möglichst komplett vorgenommen werden. Unterstützend wirken Thermografiebilder und Luftdichtigkeitsmessungen. Dabei werden mit einer Wärmebildkamera kalte und warme Oberflächen des Hauses farblich unterschiedlich ausgewiesen – und dies möglichst in der kalten Jahreszeit, da hier die Temperaturunterschiede am besten darstellbar sind.

So können Wärmebrücken an Dach oder Fassade und auch fehlende Dämmung zwischen Dachsparren oder ehemalige und vermauerte Fensteröffnungen in einer einheitlich überputzten Fassade erkannt werden. Thermografieaufnahmen können mit einer Luftdichtigkeitsmessung, einem sogenannten Blower-Door-Test, kombiniert werden.

Beratungsbericht auf Basis umfangreicher Berechnungen

Die während des Ortstermins vom Bestandsgebäude ermittelten Kennwerte sind Basis für Berechnungen, die der Energieberater mit Hilfe umfangreicher Software durchführt und in einem Beratungsbericht zusammenfasst. Als Grundlage dienen die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV2009) und die entsprechenden DIN-Normen.

Ergebnis der Berechnungen ist eine Bewertung des Gebäudes anhand des Primärenergiebedarfs und der Transmissionswärmeverluste. Der Beratungsbericht enthält Angaben zum Ist-Zustand, zu Sanierungsvarianten und Details einzelner Maßnahmen. Betrachtet werden auch Beheizung und Warmwasserbereitung inklusive der elektrischen Hilfsenergie.

Wünsche und Vorstellungen der Bauherren zu geplanten Sanierungsmaßnahmen lassen sich auf der Basis des Beratungsberichtes gut mit Wirtschaftlichkeits- und Kosten-Nutzen-Betrachtungen verbinden. Alles zusammen bildet eine solide Grundlage für Investitionsentscheidungen.

In seinen Empfehlungen berücksichtigt der Energieberater, dass für die Energieeffizienz von Gebäuden ein ausgewogenes Verhältnis von Dämmung und Anlagentechnik erforderlich ist. Oft lassen sich Effizienzsteigerungen nur durch Verbesserungen der Anlagentechnik in Kombination mit erneuerbaren Energien erreichen. Vom Berater wird überprüft, ob Solarthermie oder Verfeuerung von Biomasse möglich sind.

Nicht zu verachtende Fördermittel

Der Energieberater weist auch auf KfW- oder BAFA-Förderprogramme hin und erklärt deren praktische Umsetzung. Wenn Sie beispielsweise im Rahmen des KfW-Programms »Energieeffizient sanieren« eine geförderte Sanierung (Kredit/Zuschuss) an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden zur energetischen Verbesserung durchführen, bedarf das der Begleitung durch einen Energieberater.

Qualifizierte Baubegleitung fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten für die Baubegleitung, maximal bis zu 2000 Euro pro Vorhaben, unabhängig von der Größe des Wohngebäudes.

Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann die Vor-Ort-Energieberatung mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss ab 300 Euro gefördert werden. Ein Energieausweis und Hinweise zu Stromeinsparungen können als zusätzliche Leistungen zu einer Energieberatung kostengünstig erstellt werden.

Um bei einer Energieberatung das optimale Ergebnis für den Wohneigentümer zu sichern, sollte ein unabhängiger Energieberater beauftragt werden, betont Joerg Nowitzki vom Bauherrenschutzbund. Denn dieser verdient sein Geld nicht durch den Verkauf von Anlagentechnik, Dämmstoffen oder Baumaterialien, auch nicht durch Provisionen der Anbieter.

www.bsb-ev.de

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