Tarifwidrige Betriebsvereinbarung und der Unterlassungsanspruch der Gewerkschaft

Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind, dürfen nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Eine solche Vereinbarung beeinträchtigt die durch Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützte kollektive Koalitionsfreiheit der tarifschließenden Gewerkschaft.

Die tarifschließende Gewerkschaft kann von einem tarifgebundenen Arbeitgeber verlangen, die Anwendung einer gegen den Tarifvertrag verstoßenden Betriebsvereinbarung zu unterlassen. Die Gewerkschaft hat jedoch keinen eigenen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber Entgeltnachteile ausgleicht, die Arbeitnehmern aufgrund einer tarifwidrigen Betriebsvereinbarung entstanden sind.

Darauf verweist der Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann vom Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte (VdAA) unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 17. Mai 2011 (Az. 1 AZR 473/09).

Die Rechtsvorgängerin der Beklagten war Mitglied i...


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