Experten geißeln Zwangsouting

HIV-infizierte Häftlinge in NRW sollen nicht länger diskriminiert werden

  • Lenny Reimann
  • Lesedauer: 3 Min.
Das Zwangsouting HIV-infizierter Gefangener in Nordrhein-Westfalen (NRW) könnte kurz vor dem Aus stehen. Am Mittwoch hatte der Rechtsausschuss des Landtages zu einer Expertenanhörung geladen. Das Gros der Sachverständigen verurteilte die bisherigen Regelungen dabei als diskriminierend und unzeitgemäß.

Einzig in NRW werden mit dem HI-Virus infizierte Häftlinge bereits seit 1988 genötigt, Mitgefangene über ihre Infektion zu informieren, etwa wenn sie in den vorgesehenen Gemeinschaftszeiten am sogenannten Umschluss teilnehmen wollen. Auch die Justizvollzugsbeamten wissen über bei den Gefangenen vorliegende Krankheitsbilder Bescheid. »Blutkontakt vermeiden. A!«, erscheint auf dem Computerbildschirm von JVA-Angestellten, wenn sie die elektronisch gespeicherten Akten von HIV-infizierten Häftlingen abrufen (ND berichtete).

Dies sei nicht nur ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz, urteilte am Mittwoch Bärbel Knorr, Expertin für Drogen und Strafvollzug der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH), bei einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages. Dieses Vorgehen öffne der Stigmatisierung der infizierten Gefangenen außerdem Tür und Tor. Knorr seien Fälle bekannt, in denen HIV-Infizierte bei ihrem Haftantritt aus Angst vor Diskriminierung auf die Bestellung ihrer Medikamente verzichtet hätten, damit ihre Infektion nicht öffentlich würde.

Die DAH hatte bereits zu Beginn des Jahres, als das umstrittene Vorgehen der Justiz in NRW aufgrund einer Kleinen Anfrage der FDP-Landtagsfraktion bekannt worden war, harsche Kritik an der »rot-grünen« Minderheitsregierung geübt. Diese konnte sich bisher nicht zu einer Abschaffung des Zwangsoutings der HIV-Positiven durchringen.

Medizinisch und juristisch unhaltbarer Erlass

Auch Heino Stöver vom Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Fachhochschule Frankfurt am Main erteilte der bisherigen Praxis eine deutliche Absage. »Der Erlass ist vollkommen unzeitgemäß«, konstatierte der Wissenschaftler. Heutzutage solle lieber vor der Grippe gewarnt werden, die bundesweit deutlich mehr Todesopfer fordere als AIDS und deren Erreger weitaus schneller übertragbar seien, so Stöver.

Der Kölner Rechtsanwalt Jacob Hösl sprach sich in seinem Beitrag für eine bessere allgemeine Aufklärung der Gefangenen über mögliche Infektionsgefahren aus und empfahl mit Blick auf Drogenkonsum und sexuelle Kontakte in den Gefängnissen die Verwendung von Kondomen und Einwegspritzen. Das zwangsweise Outing HIV-Infizierter könne aus heutiger medizinischer Sicht in der praktizierten Form auch juristisch nicht gerechtfertigt werden, äußerte er weiter.

Zur Verringerung von HIV-Infektionsrisiken hatte die nordrhein-westfälische Linksfraktion im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen Anträge eingebracht, in denen eine Aufstockung der finanziellen Mittel für Kondome, Gleitgel und Einweghandschuhe gefordert wurde. Dies war von den anderen Fraktionen jedoch mehrheitlich abgelehnt worden. Zwar existiert in NRW ein sogenannter Kondomerlass, in dessen Rahmen den Gefangenen der freie und anonyme Zugang zu Kondomen gewährleistet werden muss. Besagter Erlass wird jedoch nicht in allen Anstalten umgesetzt.

»Sowohl bei den JVA-Leitungen als auch der Politik muss endlich ein Umdenken stattfinden«, forderte Anna Conrads, innen- und rechtspolitische Sprecherin der LINKEN gegenüber ND. Es sei eine nicht zu leugnende Tatsache, dass es in den Gefängnissen zu sexuellen Handlungen und intravenösem Drogenkonsum käme. Um Infektionen mit HIV oder etwa Hepatitis zu verhindern, müsse daher in die Gesundheits- und Drogenprävention investiert werden anstatt Betroffene zu diskriminieren. Dazu gehöre auch die Abgabe von sterilen Spritzbestecken durch die Gefängnisärzte, sagte die Abgeordnete.

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